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Immobilienmarkt Nordzypern

Neues Immobilienrecht in Nordzypern 2024

  • Aktualisiert am 4 November 2026
  • 4 Min. Lesezeit

Immobilienrecht in Nordzypern: Wichtige Änderungen für Käufer

Am 21. Mai 2024 hat die Regierung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) ein neues Gesetz verabschiedet, das erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienerwerb in Nordzypern hat, insbesondere für ausländische Käufer. Diese Änderungen betreffen sowohl Personen, die bereits eine Immobilie erworben haben, als auch diejenigen, die dies in Zukunft planen. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes mit Fokus auf das Immobilienrecht in Nordzypern und dessen Folgen für Käufer.


1. Änderungen für bestehende Immobilieneigentümer

Wenn Sie bereits eine Immobilie in Nordzypern gekauft, aber bestimmte Verfahren noch nicht abgeschlossen haben, verpflichtet Sie das neue Gesetz zum Handeln. Folgendes müssen Sie wissen:

A. Registrierung Ihres Kaufvertrags

Ausländische Käufer, die vor Verabschiedung des Gesetzes einen Kaufvertrag (Contract of Sale) unterzeichnet, diesen aber noch nicht beim Grundbuchamt registriert haben, müssen dies innerhalb von sechs Monaten ab dem 21. Mai 2024 nachholen. Falls die Registrierung in dieser Frist versäumt wird, droht dem Verkäufer eine Geldstrafe von bis zu dem 500-fachen des Mindestlohns.

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  • Wenn Sie Ihre Immobilie nach Mai 2008 über einen seriösen Makler (wie uns) erworben haben, wurde Ihr Vertrag höchstwahrscheinlich bereits registriert, und Sie müssen nichts weiter unternehmen.
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  • Wenn Sie vor Mai 2008 gekauft und Ihren Vertrag nie registriert haben, müssen Sie dies jetzt tun, um Strafen zu vermeiden.
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B. Beantragung der Kaufgenehmigung (PTP)

Ausländische Käufer müssen zudem beim Innenministerium eine Kaufgenehmigung (PTP) beantragen. Falls Sie dies noch nicht getan haben, muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestellt werden. Ein verspäteter Antrag kann eine Geldstrafe nach sich ziehen.

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  • Sollten Sie unsicher sein, ob Sie diese Genehmigung bereits beantragt haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihren Antrag fristgerecht einreichen können.
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C. Abschluss des Eigentumsübergangs (Übertragung des Kocan)

Ausländische Käufer, die eine PTP beantragt haben und auf die Genehmigung warten, müssen den Eigentumsübergang innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Genehmigung abschließen. Bei ausstehenden Zahlungen oder Problemen mit den Immobiliendokumenten beginnt die Sechsmonatsfrist erst nach der letzten Zahlung. Wird die Übertragung nicht rechtzeitig abgeschlossen, kann die PTP ungültig werden und eine Geldstrafe verhängt werden.


2. Was passiert, wenn Sie mehr als eine Immobilie besitzen?

Wenn Sie mehr Immobilien besitzen, als das Gesetz erlaubt, müssen Sie dies dem Ministerium innerhalb von sechs Monaten melden und eine Gebühr entrichten. Bei verspäteter Meldung erhöht sich die Gebühr. Sie haben dann 24 Monate Zeit, um überschüssige Immobilien auf einen anderen Namen zu übertragen. Bei Nichtbeachtung werden Ihre Verträge ungültig, und es können Bußgelder erhoben werden.


3. Änderungen für neue Immobilienkäufer in Nordzypern

Das neue Immobilienrecht in Nordzypern betrifft auch jene, die zukünftig einen Kauf planen. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:

A. Beschränkungen bei Größe und Art der Immobilie

Ausländische Käufer dürfen nach dem neuen Gesetz nur bestimmte Arten von Immobilien erwerben:

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  • Unbebautes Land: Ein Grundstück bis zu einer Größe von 1338 m².
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  • Wohnung: Eine Wohnung (oder bis zu drei Wohnungen für Staatsbürger der Republik Türkei).
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  • Haus: Ein Haus mit einem Grundstück von bis zu 3300 m².
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Ausländern ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen oder Waldgebieten nicht gestattet.

B. Geteilte Eigentumstitel (Shared Title Deeds)

Personen ohne Staatsangehörigkeit der TRNZ können keine Immobilien mehr mit geteilten Eigentumstiteln erwerben. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, muss diese über einen individuellen Eigentumstitel oder einen Stockwerkseigentumstitel (türkisch: "Kat İrtifak Koçanı") verfügen. Verträge für Immobilien mit geteilten Titeln sind künftig nichtig.

C. Verkäufe in Neubauprojekten

Bei Neubauprojekten müssen mindestens 20 % der Einheiten an Staatsangehörige der TRNZ oder der Republik Türkei verkauft werden. Zudem dürfen maximal die Hälfte der Einheiten an Verwandte ersten Grades oder ausländische Käufer derselben Nationalität veräußert werden.

D. Beschränkung des Landverkaufs

In keinem Gebiet dürfen mehr als 7 % der Landfläche an ausländische Käufer verkauft werden; landesweit liegt die Grenze bei 3 %. Das bedeutet, dass die für Nicht-Staatsbürger verfügbare Landfläche begrenzt ist.

E. Nationale Sicherheitsinteressen

Das Innenministerium kann Verordnungen erlassen, die den Immobilienerwerb in bestimmten Gebieten aus Gründen der nationalen Sicherheit einschränken. Diese Beschränkungen können ausländische Käufer am Erwerb in bestimmten Regionen hindern.

F. Unternehmen im Besitz von Ausländern

Zuvor durften lokale Unternehmen (solche mit einer Mehrheitsbeteiligung von TRNZ-Bürgern) Immobilien frei erwerben. Nach dem neuen Gesetz gelten Unternehmen mit ausländischer Beteiligung oder ausländisch kontrollierten Stimmrechten als ausländische Unternehmen. Diese unterliegen den gleichen Beschränkungen wie private ausländische Käufer.

G. Registrierung von Kaufverträgen

Alle neuen Immobilienkaufverträge müssen innerhalb von 75 Tagen beim Grundbuchamt registriert werden. Wird dieser Schritt versäumt, gilt der Vertrag als nichtig.


4. Treuhandvereinbarungen und ihre Auswirkungen

Nach dem neuen Gesetz ist es Nicht-Staatsbürgern nicht mehr gestattet, Treuhandvereinbarungen zu nutzen, um Beschränkungen des Immobilieneigentums zu umgehen. Wenn Sie vor Verabschiedung des Gesetzes eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen haben, müssen Sie diese innerhalb von 75 Tagen beim Grundbuchamt registrieren. Sollten Sie dies nicht tun, wird die Vereinbarung nichtig, und sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer droht eine Geldstrafe.


5. Folgen bei Nichteinhaltung

Die Missachtung der neuen Gesetze kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehören:

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  • Geldstrafen von bis zu dem 500-fachen des Bruttomonatsmindestlohns für die Nichtregistrierung Ihres Vertrags oder den nicht vollzogenen Eigentumsübergang.
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  • Ihre Immobilientransaktion könnte nichtig werden, wenn sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist registriert wird.
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  • Die Nichteinhaltung von Eigentumsgrenzen oder die Umgehung von Gesetzen durch Treuhandvereinbarungen kann strafrechtliche Folgen haben.
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Fazit: Informiert bleiben und schnell handeln

Das neue Immobilienrecht in Nordzypern bringt tiefgreifende Änderungen für den Immobilienkauf mit sich, insbesondere für ausländische Investoren. Unabhängig davon, ob Sie bereits Eigentümer sind oder einen Kauf planen: Es ist unerlässlich, diese neuen Regeln zu verstehen, um rechtliche Probleme und Sanktionen zu vermeiden.

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung Ihres Vertrags, der Beantragung der PTP oder dem Abschluss der Eigentumsübertragung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir begleiten Sie durch den Prozess und stellen sicher, dass Sie alle Anforderungen des Immobilienrechts in Nordzypern erfüllen.